Neue Nachrichten vom Flurbereinigungsverfahren Klosterberg Wolf

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Neue Nachrichten vom Flurbereinigungsverfahren Klosterberg Wolf

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Wolf (Klosterberg)
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 09.12.2025 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung die Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Wolf (Klosterberg) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.

Nach § 21 FlurbG sind für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.

Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Wolf (Klosterberg) zu einer Teilnehmerversammlung zur

WAHL DES VORSTANDES DER TEILNEHMERGEMEINSCHAFT
eingeladen, die
am 08. Juni 2026 um 18:00 Uhr
im Gemeindesaal Wolf, Maiweg 4, 56841 Traben-Trarbach
stattfindet.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin an-wesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszu-weisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Im Auftrag
gez. Bernd Fricke

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