Rückschnitt und Freihalten der Entwässerungsrinnen in Wolf – letzte Aufforderung!!

Gemeindenachrichten

Rückschnitt und Freihalten der Entwässerungsrinnen in Wolf – letzte Aufforderung!!

Liebe Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,

vor einigen Wochen haben wir Sie an dieser Stelle höflich gebeten, bis zum 30.11.25 die an Ihre Grundstücke angrenzenden öffentlichen Flächen zu überprüfen und zu pflegen. Dazu gehört insbesondere, überhängenden Bewuchs – etwa von Sträuchern, Hecken oder Bäumen – so weit zurückzuschneiden, dass Gehwege, Straßen, Feld- und Wirtschaftswege ungehindert genutzt werden können.
Ebenso haben wir Sie gebeten, bis zum 30.11.25 die Entwässerungsrinnen, insbesondere entlang der Weinberge, Feldwege und Brachflächen, von Laub, Erde und Bewuchs freizuhalten, damit ein ungehinderter Wasserabfluss gewährleistet bleibt.

Leider sind unsere Bitten nur von Einzelnen umgesetzt worden.

Verpflichtung und Folgen bei Verstößen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß der „Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege“ jeder Eigentümer verpflichtet ist, überhängenden Bewuchs zu entfernen und die Entwässerungsrinnen freizuhalten.
Das Unterlassen dieser Pflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit entsprechenden Geldbußen geahndet werden.

Sollten bis zum 31.01.2026 der überhängende Bewuchs nicht zurückgeschnitten oder die Entwässerungsrinnen nicht frei sein, wird das Unterlassen entsprechend der Satzung konsequent als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Ihr Ortsbeirat Wolf

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